Wer sich in einer Gruppe engagiert und gemeinnützige Projekte verwirklichen möchte, für den kann die Gründung eines Vereins sinnvoll sein. Doch bei der Vereinsführung gibt es von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung Vieles zu beachten.
Einen Verein gründen
Tipps zur Vereinsführung
Idealverein
Die wohl häufigste und typische Vereinsform ist der Idealverein. Hier ist der Vereinszweck ein ideeller, das heißt nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und damit auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sportvereine, Gesangsvereine oder eine Vereinigung zur Förderung eines Kindergartens sind beispielsweise in der Regel Idealvereine. Ein wirtschaftlicher Nebenzweck, wie etwa der Betrieb eines Vereinslokals ist zulässig, wenn er der ideellen Zielsetzung eindeutig untergeordnet ist.
Eingetragener Verein – "e. V."
Ein Idealverein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung wird der Verein rechtsfähig. Anders als bei einem nicht eingetragenen Verein, haften die für den Verein handelnden Personen nicht persönlich für Rechtsgeschäfte, die sie im Namen des Vereins abschließen. Rechtliche Unterschiede zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Verein sollten deshalb bei der Gründung berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Gründung
Voraussetzung für eine Vereinsgründung sind mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder. In einer Gründungsversammlung müssen sie sich über die Errichtung des Vereins sowie die Satzung einigen und einen Vorstand wählen. Diese Vereinbarungen werden in einem Gründungsprotokoll festgehalten, das von allen unterschrieben werden muss. Zu diesem Zeitpunkt spricht man bereits von einem "nicht rechtsfähigen" Verein. Ist eine Eintragung ins Vereinsregister vorgesehen, spricht man von einem "Vorverein".
Satzung und Eintragung ins Vereinsregister
Die Satzung legt den Vereinszweck und die rechtliche Ordnung fest, die sich die Vereinsmitglieder geben. Beim Aufsetzen der Satzung empfiehlt es sich, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Satzung und das Gründungsprotokoll müssen von einem Notar beglaubigt werden und neben weiteren Unterlagen für die Anmeldung beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts und dem Finanzamt eingereicht werden.
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2013