Satzung

Hier finden Sie unsere Satzung

Um Mitglied bei Ihrer Raiffeisenbank Wyhl eG zu werden stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet über jeden Beitrittsantrag. Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich als neues Mitglied, einen oder mehrere Geschäftsanteile zu zeichnen. Die maximale Anzahl der erwerbbaren Geschäftsanteile kann in der Satzung der Bank geregelt werden. Mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaftsbank werden Sie zum Mitglied und damit auch Teilhaber der Bank.